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Am 01. 08. 2002 wurde in Art. 20a GG das Staatsziel Tierschutz aufgenommen. Seit diesem Zeitpunkt befassen sich Veterinaramter und untere Gerichte mit Antragen zur rituellen betaubungslosen Schlachtung gema religiosen muslimischen Uberlieferungen. Das ethische und rechtliche Dilemma dieser Antrage resultiert aus der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmegenehmigung fur betaubungsloses Schachten ( 4a TierSchG Abs. 2 Nr. 2): Muslimische Antragsteller, die sich durch das generelle deutsche Schachtverbot in ihrer freien Religionsausubung und - bei muslimischen Metzgern - ebenfalls in der Freiheit der Berufsausubung gehindert sehen, durfen gema dieser Ausnahmegenehmigung auch gegen das erklarte Staatsziel Tierschutz handeln, wenn sie bestimmte Pramissen erfullen. So haben sie gerichtsfest nachzuweisen, dass sie durch verbindliche religiose Vorschriften zum rituellen Schachten gezwungen sind und bei einem Verbot in "e;ernsthafte seelische Bedrangnis"e; bzw. "e;Gewissensnot"e; geraten. Sowohl im rechtstheoretischen als auch im soziokulturellen Bereich erwachst aus dieser Problemlage ein erhebliches gesellschaftliches Streitpotenzial, das ebenfalls die Integration muslimischer Mitburger ernsthaft belastet. Genau diese Gewissensprufung obliegt Veterinarbehorden und unteren Gerichten, die damit schlicht uberfordert sind. Dies ist eine zentrale These der vorliegenden Schrift. Eine weitere These ist ausgerichtet auf den Sachverhalt der Tierqulerei, der - wissenschaftlich erwiesen - durch betubungsloses Schchten stattfindet. Hier sieht nicht nur der Autor Parallelen zu einer Gewaltbereitschaft auch gegenber Menschen: Amerikanische und deutsche psychologische Studien erhrten die Annahme, dass pathologische Tierqulerei in zahlreichen Fllen mit spteren Gewaltdelikten einhergeht. Die vorliegende 2. Auflage des Buches wurde stark erweitert.