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Die Arbeit befasst sich mit der Untersuchung des Zusammenwirkens der Bereiche des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte bezogen auf sogenannte targeted killings, also gezielten Tötungen von Mitgliedern nichtstaatlicher Kampfverbände durch einen Staat. Das targeted killing berührt einerseits das Recht auf Leben im Bereich der Menschenrechte und andererseits die Regeln zum Einsatz tödlicher Gewalt im humanitären Völkerrecht. Deshalb stellt es auch eine Schnittstelle der beiden Rechtsgebiete dar, deren Zusammenspiel noch immer nicht endgültig geklärt ist. Hieran werden die Probleme der rechtlichen Einordnung von Maßnahmen der internationalen Terrorismusbekämpfung in den Rahmen des Völkerrechts aufgezeigt. Können gezielte Tötungen von Mitgliedern internationaler terroristischer Organisationen durch einen Staat als legale Angriffsmittel nach dem Recht der bewaffneten Konflikte gelten? Oder sollten doch nur polizei- oder strafrechtliche Methoden und keine militärische Gewalt angewandt werden? Am Beispiel des targeted killing soll geklärt werden, ob das bisherige System von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht dem internationalen Terrorismus und seiner Bekämpfung Grenzen aufweisen kann, ohne die Effektivität der Bekämpfung gravierend zu behindern.