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§ 21a Abs. 6 EnWG ermächtigt die Bundesregierung, eine Rechtsverordnung zur Anreizregulierung zu erlassen. Ende Juni 2006 hat die Bundesnetzagentur ihren Bericht zur Einführung einer Anreizregulierung gemäß § 112a EnWG vorgelegt, um die Grundlagen für den Erlass dieser Rechtsverordnung zu schaffen. Nachdem die Bundesregierung im Dezember 2006 ein Eckpunktepapier zur Anreizregulierung veröffentlicht hat, erarbeitet sie derzeit den Text für die Rechtsverordnung. Die Autoren dieses Bandes erörtern die Einzelheiten einer auf Wettbewerbsförderung abzielenden Anreizregulierung. Hierbei setzen sie sich auch kritisch mit den Empfehlungen der Bundesnetzagentur auseinander. Die Beiträge verfolgen das alle Autoren einende Ziel, an den Fundamenten einer wettbewerbsfördernden Anreizregulierung mitzuwirken.