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Barbara Goy will einen Beitrag zu der Frage leisten, in welcher Weise eine effektive Zusammenarbeit bei der repressiven Polizeitätigkeit erfolgen kann, wenn ein "in flagranti" betroffener Täter sich bei der Flucht die Abschaffung der Binnengrenzkontrollen zu Nutzen macht.§Zunächst erfolgt eine vergleichende Darstellung der Regelungen in Frankreich und Deutschland. Nach französischem Recht kann der "in flagranti" Betroffene ergriffen und von der Polizei zu Ermittlungszwecken für eine begrenzte Zeit in "garde