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Mit einem Geschenkgutschein können Sie nichts falsch machen. Der Beschenkte kann sich im Tausch gegen einen Geschenkgutschein etwas aus unserem Sortiment aussuchen.
30 Tage für die Rückgabe der Ware
Gegenstand der Arbeit ist das bislang monografisch nicht behandelte Problem, ob sich beim "Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte" der geschädigte Dritte Einwendungen ausgesetzt sieht, die aus dem Rechts- verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner abgeleitet sind. Die Diskussion der Frage ist im Schrifttum kontrovers. Sie wird im allge- meinen von der Stellungnahme zum Rechtsgrund der Ansprüche des Dritten beeinflusst. Der Verfasser löst sich von derartigen konstruktiven An- sätzen und bietet eine Lösung aus den Sachzusammenhängen an.