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Funktionalreformerische Maßnahmen - wie zur Zeit in vielen Ländern durchgeführt - machen auch vor der Ebene der Kreise, kreisfreien Städte und Landschaftsverbände keinen Halt. Während für die Ebene Gemeinde/Kreis durch den Rastede-Beschluss Klarheit darüber herrscht, unter welchen Voraussetzungen Zuständigkeitsverlagerungen verfassungsrechtlich zulässig sind, ist diese Frage für die höheren Ebenen bislang nicht untersucht. Die Arbeit stellt zunächst funktionalreformerische Maßnahmen ausgesuchter Bundesländer dar. Im Anschluss daran untersucht der Autor den Begriff des Gemeindeverbands i. S. d. Art. 28 II 2 GG und Art. 78 LVnw und stellt anhand der gewonnenen Definition dar, ob auch die Landschaftsverbände Gemeindeverbände i. S. d. genannten Bestimmungen sind. Hieran schließt sich eine Untersuchung der einzelnen verfassungsrechtlichen Maßstäbe an, die der Gesetz-/Verordnungsgeber bei Verlagerungen beachten muss. Die Arbeit schließt mit einer konkreten Anwendung für die Aufgabe des ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderung. Hierbei bezieht der Autor die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitstudie des ZPE Siegen ein.