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Der Gesetzgeber räumt traditionell Tarifverträgen den Vorrang vor Betriebsvereinbarungen ein. Seit einigen Jahren werden jedoch in Tarifverträgen zunehmend Öffnungsklauseln aufgenommen, die den Abschluß tarifabweichender Betriebsvereinbarungen zulassen. Auch ist der Tarifvorrang inzwischen Gegenstand rechtspolitischer Auseinandersetzungen: gefordert wird die Einführung einer beschränkten gesetzlichen Öffnungsklausel für betriebliche Notlagen oder sogar die völlige Abschaffung des Tarifvorranges. Die Arbeit greift diese aktuellen Entwicklungen in der Tarifpraxis und der politischen Diskussion auf und bestimmt die rechtlichen Grenzen für den Abschluß von tarifabweichenden Betriebsvereinbarungen. Dabei geht es zum einen um die Frage, in welchem Umfang sie nach geltendem Recht zulässig sind: im Zentrum stehen hier das Günstigkeitsprinzip sowie die rechtlichen Grenzen tarifvertraglicher Öffnungsklauseln. Weiterhin wird der Frage nachgegangen, welche Grenzen, insbesondere verfassungsrechtlicher Art, dem Gesetzgeber bei einer Einschränkung der Tarifvorrangsvorschriften gezogen sind. Der abschließende Teil behandelt die für die Praxis bedeutsame Frage der arbeitsgerichtlichen Durchsetzung des Tarifvorranges.