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Untersuchungsausschüsse haben oft strafrechtlich relevante Vorgänge zum Gegenstand, wobei nicht selten der umfassenden Sachaufklärung die Auskunftsverweigerung durch Betroffene wegen einer Selbstbelastungsgefahr entgegensteht. Diana Lucke bestimmt die Rechtsstellung des Betroffenen vor dem Ausschuss und den Umfang seines Mitwirkungsverweigerungsrechts sowie Inhalt und Grenzen des parlamentarischen Beweiserhebungsrechts. Sie untersucht eingehend, ob die strafprozessualen Schutzrechte eines von einer parlamentarischen Untersuchung Betroffenen beeinträchtigt werden, und entwickelt Lösungen, um die widerstreitenden Interessen der parlamentarischen Aufklärung, der Gewährleistung der strafprozessualen Schutzrechte des Betroffenen und der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs auszugleichen. Im Ergebnis befürwortet sie u. a. eine obligatorische Strafmilderung, wenn der Betroffene freiwillig selbstbelastend vor dem Ausschuss aussagt, statt die Auskunft zu verweigern.