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Regulierungsbehörden wurden geschaffen, um zuvor stark regulierte Märkte (in der Regel betreffend die staatliche Daseinsvorsorge, so z.B.: Telekommunikation, Elektrizität, Schienenverkehr), die soeben liberalisiert worden waren, einer staatlichen Aufsicht und gegebenenfalls Lenkung zu unterwerfen. Die Einrichtung derartiger Behörden hat naturgemäß Konfliktpotential hervorgerufen: §Sind Einrichtung und Beleihung weisungsfreier Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag insoweit zulässig? Bejahendenfalls: innerhalb welcher Grenzen? Wie stellt sich das Verhältnis zu sonstigen staatlichen Wettbewerbsregulativen, vor allem Gerichten, dar? Wie sind die konkreten Eingriffsbefugnisse auszugestalten?§Das vorliegende Werk bietet zunächst eine systematische Darstellung der eingerichteten Behörden, legt deren verfassungsmäßige Grenzen dar und zeigt Kollisionspotential im Hinblick auf die bereits bestehende staatliche Wirtschaftsregulierung auf. §Dieses Werk ist insbesondere für die Forschung, als auch den befassten Studierenden und interessierte Praktiker von Bedeutung.