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Gerade die jüngsten Fälle von Lebensmittelrückrufaktionen haben die Brisanz von fehlerhaften Lebensmitteln - die Gesundheitsgefährdung für den Verbraucher sowie die nachteiligen finanziellen und Image-Folgen für die lebensmittelherstellenden Unternehmen - gezeigt. §Im Zuge der Harmonisierung der Lebensmittelüberwachung in Europa und der Umsetzung der EG-Richtlinien in nationale Gesetze oder Verordnungen wurden die schon bestehenden Gesetze ergänzt. So haftet nach dem seit 1990 in der BRD umgesetzten Produkthaftungsgesetz der Hersteller für von ihm in Verkehr gebrachte Lebensmittel auch dann, wenn kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann. Andererseits ist die deliktische Haftung schon durch §823 BGB geregelt. Die komplizierte Rechtslage und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie, wie z.B. die Gefahrabwendung oder Beweislasterleichterung, werden im Buch leicht verständlich dargestellt. Gerade die jüngsten Fälle von Lebensmittelrückrufaktionen haben die Brisanz von fehlerhaften Lebensmitteln - die Gesundheitsgefährdung für den Verbraucher sowie die nachteiligen finanziellen und Image-Folgen für die lebensmittelherstellenden Unternehmen - gezeigt.§Im Zuge der Harmonisierung der Lebensmittelüberwachung in Europa und der Umsetzung der EG-Richtlinien in nationale Gesetze oder Verordnungen werden die schon bestehenden Gesetze ergänzt. So haftet nach dem seit 1990 in der BRD umgesetzten Produkthaftungsgesetz der Hersteller für von ihm in Verkehr gebrachte Lebensmittel auch dann, wenn kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann. Andererseits ist die deliktische Haftung - bei schuldhaftem Inverkehrbringen - schon durch §823 BGB geregelt.§Die komplizierte Rechtslage und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie, wie die Risikobetrachtung und die Gefahrabwendung für eine Beweislasterleichterung im Schadensfall, werden im Buch leicht verständlich dargestellt.