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Menschen werden durch Gewalthandlungen verletzt und beeinträchtigt. In vielen Staaten wurden ab Mitte des 20. Jahrhunderts Forderungen nach staatlicher Unterstützung der Opfer von Gewalt laut. In der Schweiz existiert seit 1993 das Opferhilfegesetz (OHG). Es garantiert Personen, die durch eine Straftat in ihrer Integrität beeinträchtigt werden, bei der Überwindung der Folgen staatlich finanzierte Unterstützung. Vorliegende Forschungsergebnisse zeigen, dass weibliche und männliche Personen in vergleichbarem Ausmass von Gewalt betroffen sind. Die auf der Grundlage des OHG beratenen Menschen sind jedoch über die Jahre hinweg in drei Viertel der Fälle weiblich. Wie diese Differenzen erklärt werden können, ist weitgehend unerforscht. Was heisst es, Opfer zu sein, dem staatliche Unterstützung zuteil wird? Machen Gewaltwiderfahrnisse Frauen zu Opfern und Männer nicht? Die Autorin geht diesen Fragen nach. Sie rekonstruiert Entstehung und Umsetzung der staatlichen Opferhilfe in der Schweiz von 1978 bis 2011. Dabei geht sie von der Annahme aus, dass der Opferstatus in einem gesellschaftlichen Aushandlungsprozess erst geschaffen wird, wobei geschlechterkulturelle Praktiken einfliessen. Die Opferhilfe wird so als Genderregime konzeptualisiert, in das hegemoniale Männlichkeitsvorstellungen eingelagert sind. Die Studie bietet breit angelegte Einblicke in den gesamtschweizerischen politischen und medialen Opferhilfediskurs rund um Entstehung und Ausgestaltung des OHG sowie vergleichende Fallanalysen der Umsetzung des OHG in den Kantonen Basel-Stadt/Basel-Landschaft und Bern. Diese Perspektiven werden durch eine statistische Analyse vorliegender Daten zur Opferhilfe ergänzt. Von Interesse sind zum einen die in den Diskurs eingeschriebenen realitätsbildenden Mechanismen, durch welche Opfer als weiblich, nicht aber als männlich konstruiert werden. Zum anderen wird anhand der unterschiedlichen Umsetzung des OHG in ausgewählten Kantonen der Frage nachgegangen, inwieweit die realitätsformende Macht des Diskurses durchbrochen werden kann.