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Die Frage der Insolvenzfestigkeit von Lösungsklauseln beschäftigt Rechtsprechung und Literatur mittlerweile seit mehreren Jahrzehnten. Trotz der enormen Bedeutung der Frage für die Praxis hat sich bis heute kein einheitlicher Lösungsansatz für die Behandlung derartiger Klauseln durchgesetzt. Der Verfasser unternimmt es, unter besonderer Berücksichtigung des Sinn und Zwecks des Verwalterwahlrechts nach § 103 InsO die zivilrechtliche Wirksamkeit von Lösungsklauseln nachzuweisen. Er plädiert für eine Eingrenzung der Durchsetzbarkeit von Lösungsklauseln über das Insolvenzanfechtungsrecht. Er liefert damit ein dogmatisch fundiertes, den Bedürfnissen der Praxis nach Planungssicherheit Rechnung tragendes Konzept für die Behandlung von Lösungsklauseln.