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Die "litis contestatio" ist ein Beispiel für die Kontinuität des Prozessrechts seit rund 2500 Jahren. Sie bezeichnet die Einlassung des Beklagten auf die gerichtliche Verhandlung zur Sache. Ursprünglich eine Schöpfung des antiken römischen Rechts, wird die "litis contestatio" von den hochmittelalterlichen Juristen im 12. und 13. Jahrhundert zu einem unverzichtbaren Formalakt für die Begründung des Zivilprozesses entwickelt. Das galt noch im gemeinen Zivilprozess des 19. Jahrhunderts, während die ZPO die ordnungsgemäße Ladung des Beklagten genügen lässt, um einen Zivilprozess durchzuführen. Die Arbeit untersucht die Veränderungen der"litis contestatio"und ihre jeweilige Funktion und gewinnt so Aussagen über das Verständnis, die Konstituierung und den Inhalt des Zivilprozesses.