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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.5.1995 zur Anbringung von Kruzifixen in den Schulen hat in der Rechtswissenschaft wie in der Öffentlichkeit zu einer Diskussion über diese Frage geführt. Die Verfasserin nimmt die Entscheidung zum Ausgangspunkt, um sowohl den Problemen der Zulässigkeit einer staatlichen Anordnung, Kreuze in Schulzimmern anzubringen, als auch der Frage nachzugehen, inwieweit die Anbringung von Kreuzen in Schulen unabhängig von staatlicher Anordnung zulässig ist. In diesem Zusammenhang untersucht sie, was Freiheit des Glaubens in Art. 4 Abs. 1 GG bedeutet. Zudem wird versucht, das Prinzip religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates auf eine festere dogmatische Grundlage zu stellen.