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30 Tage für die Rückgabe der Ware
Nach der im Jahre 2002 verabschiedeten IAS-Verordnung, welche alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in der EU verpflichtet, für alle Konzernabschlüsse, deren Geschäftsjahr am oder nach dem 1. 1. 2005 beginnt, die von der EU übernommenen (endorsed) IFRS anzu-wenden, wurde auch die Forderung nach einer rechtskräftigen, renommierten sowie internatio-nal einheitlichen Sprache in der mittelständischen Rechnungslegung, vor dem Hintergrund ei-nes globalen Wettbewerbs um die knappe Ressource Kapital, immer stärker. Der am 9. 7. 2009 publizierte IFRS for SMEs (International Financial Reporting Standard for Small- and Medi-um-sized Entities) stellt ein eigenständiges, auf die charakteristischen Bedürfnisse von Klein- und Mittelbetriebe zugeschnittenes, qualitativ hochwertiges sowie freiwillig anwendbares Re-gelungswerk dar. Der IASB hat bewusst auf quantitative Abgrenzungskriterien verzichtet und definiert SMEs wie folgt: SMEs sind nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen (non-publicly accountable entities), die allgemeine Abschlüsse (general purpose financial statements) veröffentlichen. Klein- und Mittelbetriebe sind insbesondere Österreichs Rückgrat der Unternehmenslandschaft, zumal 99,5 % der Betriebe dem Mittelstand angehören und davon sogar 82,7 % Mikrounternehmen darstellen. Vor diesem Hintergrund gilt es auf nachfolgenden Seiten das österreichische Unternehmensrecht dem IFRS for SMEs gegenüberzustellen, Kongruenzen hervorzuheben sowie Diskrepanzen kritisch zu hinterfragen.