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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage nach einem WEA stellt sich, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigt, sich im Nachhinein aber Umstände ergeben, die den Kündigungsgrund entfallen lassen. Der WEA wird als Anspruch des Arbeitnehmers definiert, nach wirksamer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber und damit nach rechtmäßiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses wiedereingestellt zu werden, wenn nach Ausspruch der Kündigung eine Veränderung von Umständen eintritt, die eine gegenüber der Lage zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung neue Situation schafft. Die Problematik des WEA ist nicht neu. Bereits in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts hatte das BAG über Fälle zu entscheiden, bei denen Arbeitsverhältnisse aufgrund nationalsozialistischer Ver-fehlungen beendet wurden, der Arbeitnehmer aber später entnazifiziert worden war . Neu ist hingegen der Standpunkt des BAG: in der Entscheidung vom 27.02.1997 war zum ersten Mal ein WEA bei betriebsbedingter Kündigung bejaht. Auf diese Entscheidung folgten weitere, bei denen es ebenfalls um einen WEA aufgrund nachträglich entfallener Kündigungsgründe ging. Trotz der inzwischen wohl gefestigten Rechtssprechung des BAG, welches grundsätzlich die Möglichkeit des WEA anerkennt, herrscht jedoch sehr große Uneinigkeit über die dogmatische Einordnung und über die aus dem WEA resultierenden Folgeprobleme. Ziel dieser Arbeit ist, die Hauptprobleme des WEA aufzuzeigen und eine Lösung hierfür anzubieten.