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Die Meinungsfreiheit im allgemeinen und die Pressefreiheit im besonderen stehen in einem Spannungsverhältnis zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Individuums. Dabei führen in der Zeit des Sensationsjournalismus Pressepublikationen immer häufiger zu der Verletzung von fremden Persönlichkeitsrechten. Auch in Polen sind Prozesse wegen Persönlichkeitsverletzungen durch Presseberichte keine Seltenheit mehr. Die rechtsvergleichende Untersuchung zeigt, daß die rechtshistorisch begründeten Vorzüge des polnischen Schutzsystems in der Praxis erhebliche Einbußen erfahren. Zurückzuführen ist dies nicht nur auf die sehr langwierige Prozeßdauer und die mangelnde Praxis der Rechtsverfolgung im einstweiligen Rechtsschutz. Auch das Fehlen von Beispielen, die die gesetzlichen Regelungen mit Leben füllen, steht bisher noch der weiteren Entwicklung des Persönlichkeitsschutzes in Polen entgegen und hebt somit die Vorteile der gesetzlichen Regelung im Vergleich zum deutschen Recht weitgehend wieder auf.