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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 13,2, Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Fund zweier Leichen am 04.11.2011 in einem Wohnwagen bei Eisenach markierte den Beginn zahlreicher Enthüllungen rund um die sog. NSU-Organisation. Sie zeigten ein bis dahin in der Öffentlichkeit nicht für möglich gehaltenes Ausmaß an rechtsextremistischer Kriminalität. Diese Enthüllungen lenkten eine erhöhte Aufmerksamkeit auf verfassungsfeindliche Vereinigungen. So tritt unweigerlich die Frage auf, welche Möglichkeiten es gibt, solchen Vereinigungen mit einem rechtsstaatlichen Verbot entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang wird die Problematik aufgeworfen, inwieweit man von der Grundeinstellung und Gesinnung führender Vereinsmitglieder Rückschlüsse auf die wahren Ziele einer Vereinigung schließen kann.§Um diese Thematik näher zu beleuchten, zeigt die hier vorliegende Arbeit zunächst einen Überblick über die Struktur des Art. 9 GG. Es folgt eine ausführliche Erläuterung des Grundrechts der Vereinigungsfreiheit, u.a. mit dessen Schutzbereich und möglichen Eingriffsrechten. Anschließend wird das Urteil zum Verbot des verfassungsfeindlichen Vereins Heimattreue Deutsche Jugend Bund zum Schutz für Umwelt, Mitwelt und Heimat e.V. betrachtet.§Dieses Urteil ist für die Praxis insoweit von Bedeutung, dass die bisher erarbeiteten Rechtsgrundsätze zusammengestellt und exemplarisch auf einen Fall aus dem rechtsextremen politischen Spektrum angewandt wurden.