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Weitgehende Maßnahmen zum Umbau der Verwaltung werden vielfach mit dem demographischen Wandel sowie der Finanznot der Kommunen und der Länder begründet. Nur mit größeren Einheiten, so die Argumentation, könnte in Zukunft noch ein qualitativ hochwertiges kommunales Leistungsangebot zu vertretbaren Kosten gewährleistet werden. Die Tendenz zur Vergrößerung kommunaler Einheiten passt in das Gesamtbild der in Deutschland seit 1945 praktizierten Maßnahmen im Bereich der Kommunalreform, die bislang überwiegend mit Konzentrations- und Zentralisationsbestrebungen verbunden waren. Im Gesamtspektrum von Verwaltungsreformen sind Gebietsneugliederungen allerdings nur ein Element: Die Reform des Bestands an öffentlichen Aufgaben (Aufgabenkritik), die Verlagerung von Zuständigkeiten zwischen den Ebenen (Funktionalreform) sowie eine Veränderung der Festlegung der Finanzierungsregelungen in Bezug auf die dem öffentlichen Sektor übertragenen Leistungen (Finanzierungsreform) sind weitere Elemente einer Verwaltungs(neu)gliederung. Die vorliegende Veröffentlichung enthält die Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Verwaltungs- und Gebietsreformen" (AG VGR) der Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL). Ein wesentliches Anliegen der AG VGR bestand darin, mehr Licht in die raumbezogenen Wirkungszusammenhänge von Maßnahmen zur Verwaltungsreform zu bringen, denn speziell empirisch gut gesicherte Befunde sind eher spärlich und lassen zahlreiche Fragen offen.