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Der Einfluss der Europäischen Union im Bereich der Lebensmittel tierischer Herkunft ist groß und vielseitig. Das nationale Lebensmittelrecht ist durch die EU dynamischer, transparenter und europäischer geworden. Österreich kann als vollwertiges EU Mitglied an der Rechtssetzung mitwirken, jedoch ist das Lebensmittelrecht in Österreich durch den Vorrang des Gemeinschaftsrechts geprägt. Der Gedanke "from farm to folk" beeinflusste die gesetzlichen Regelungen im Bereich der Lebensmittel tierischer Herkunft insofern, dass aus vertikalen Rechtsvorschriften zunehmend horizontale oder zumindest semihorizontale Regelungen wurden. Dies wird anhand von einigen Beispielen detailliert analysiert. Die größte Auswirkung der EU lässt sich im Hygienebereich der Lebensmittel tierischer Herkunft verzeichnen. Auch die Vermarktungs- und Kennzeichnungsvorschriften stehen unter dem Einfluss der EU. Eine rückblickende Betrachtung des Lebensmittelgesetzes 1975 sowie des Fleischuntersuchungsgesetzes 1982 zeigt, dass schon in diesen Regelungen moderne Ansätze zumindest teilweise vorhanden waren.