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Die Arbeit untersucht die Regelungen der §§ 217 ff. InsO auf ihren Reformbedarf, was die Stellung der Gesellschafter im Insolvenzplanverfahren angeht. Deren vergleichsweise starke Position ist ihrer wirtschaftlichen Situation unangemessen und kann sich bei der Sanierung insolventer Gesellschaften als Hemmnis erweisen. Soll das Planverfahren eine ernstzunehmende Alternative in der Insolvenz der Gesellschaft sein, scheint ein Abschied von der gesellschaftsrechtlichen Enthaltsamkeit der InsO unumgänglich. Die Untersuchung legt dar, unter welchen Voraussetzungen sich Eingriffe in Gesellschafterrechte im Planverfahren rechtfertigen lassen und zeigt konkrete Lösungsansätze auf. Vor dem Hintergrund des Regierungsentwurfs zu einem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist die Problemstellung von höchster Aktualität.