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Unterschiede in den nationalen Rechtsordnungen erschweren gerade im besonders sensiblen Bereich des staatlichen Gesundheitswesens die Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist eine Problematik, die bei der Anpassung der nationalen Niederlassungsrechte der Zahnärzte aufgetreten ist und grundsätzliche Fragen des Europarechts berührt. Aufgrund der RL 78/686, die die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Zahnarztes zum Gegenstand hat, kann - im Gegensatz zu deutschen Zahnärzten - von Zahnärzten aus anderen EG-Mitgliedstaaten keine Vorbereitungszeit für die Zulassung zur Kassenarztpraxis mehr verlangt werden; auf der anderen Seite hat das restriktive Niederlassungsrecht in den Niederlanden zur Folge, dass ein erhöhter Zustrom von niederländischen Zahnärzten in der Bundesrepublik zu verzeichnen ist. Dieser Sachverhalt wird insbesondere unter den aktuellen Gesichtspunkten der umgekehrten Diskriminierung und der Reichweite des Grundrechtsschutzes im europäischen Recht untersucht.