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Hinter dem Titel "Die Gerichtsverfassung in der Oberlausitz bis 1834" verbirgt sich nicht nur eine Darstellung der Zuständigkeit und Organisation sämtlicher Gerichte in der Oberlausitz von markmeißnischen Verfassungsverhältnissen im 10. Jahrhundert bis zum Aufhören des Oberlausitzer Territorialrechts in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Der Verfasser setzte sich darüber hinaus das Ziel, mit einer spezifisch gerichtsverfassungsrechtlichen Betrachtung allgemeine Strukturen und Entwicklungen der vormodernen Oberlausitzer Verfassung aufzudecken. Bis in die Frühe Neuzeit Teil des böhmischen Länderverbandes, ist die Oberlausitz in den Kontext ostmitteleuropäischer Geschichtslandschaften mit dem für diese charakteristischen Spannungsfeld zwischen landständischer Freiheit und fürstlicher Macht einzuordnen. Gerade wegen des ständigen Wechsels seiner Landesherren, vor allem auch mit Blick auf seinen Übergang an die sächsischen Kurfürsten im 17. Jahrhundert ist dieses Land noch am Vorabend der Moderne weniger "von der Herrschaft her" als vielmehr "von unten", mithin "dezentral" geprägt zu nennen, was vor allem in den Gerichtsverfassungsstrukturen zu Tage tritt. Welche Rolle spielten bei Betrachtung der für sie zuständigen Gerichte der Adel beziehungsweise die einflussreichen Oberlausitzer Sechsstädte gerade im Konflikt miteinander? Galt dies auch mit Blick auf die nicht in den Landständen verfassten Gesellschaftsgruppen wie etwa die Bauern, deren Verhältnis zum Adel und zum Landesherrn beziehungsweise im Spannungsfeld zwischen bürgerlichen Eliten der landesherrlichen Städte und städtischen Unterschichten angesichts der hier jeweils maßgeblichen Gerichte? Dem Verfasser eröffnet sich bei der Erforschung der sich wandelnden! Strukturen der Gerichtsverfassung in der Oberlausitz auf Grundlage genossenschaftlicher Theorien ein tiefer Einblick in die spannungsgeladene mittelalterliche und frühneuzeitliche Oberlausitzer Alltagswelt.