Passt nicht? Macht nichts! Bei uns ist die Rückgabe innerhalb von 30 Tagen möglich
Mit einem Geschenkgutschein können Sie nichts falsch machen. Der Beschenkte kann sich im Tausch gegen einen Geschenkgutschein etwas aus unserem Sortiment aussuchen.
30 Tage für die Rückgabe der Ware
Der Gesetzgeber ist seit geraumer Zeit darum bemüht, gerichtliche Verfahren in möglichst kurzer Frist und damit kostengünstig zu erledigen. Gewährleistet werden soll die Effizienz der Strafrechtspflege durch die der Strafprozessordnung immanenten vereinfachten Verfahren. Diese weisen nahezu identische Anwendungsbereiche auf und sind durch unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Ausfüllung nicht auf Anhieb gelingt, geprägt. Einher geht eine hohe Missbrauchsanfälligkeit vereinfachter Verfahrensformen. Besonders betroffen ist die Einstellung gem. § 153a StPO. In wenigen spektakulären Fällen werden Geldauflagen verhängt und erfüllt, die sich in Bereichen bewegen, die mit einer Geldstrafe nicht mehr erreichbar wären. Der Verfasser entwickelt ein System, um den vereinfachten Verfahrensformen jeweils originäre Anwendungsbereiche zu erschließen. Dabei kommt er zu dem überraschenden, aber plausibel dargelegten Ergebnis, dass dem beschleunigten Verfahren auf der Grundlage des geltenden Rechts kein eigenständiger Anwendungsbereich neben der Einstellung gem. § 153a StPO und dem Strafbefehlsverfahren verbleibt.