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30 Tage für die Rückgabe der Ware
Durch mehrere höchstrichterliche Urteile war große Unsicherheit entstanden, inwiefern Kapitalgesellschaften Gesellschaftern Kredit geben durften. Der Gesetzgeber hat zum 1. November 2008 das Kapitalerhaltungs- und das Kapitalaufbringungsrecht reformiert, um insbesondere den in Konzernen gebräuchlichen Liquiditätsausgleich (Cash Pooling) rechtssicher zu ermöglichen. Das Werk zeichnet kritisch nach, wie es zu den Neuregelungen kam. Anschließend wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen AG und GmbH unter den Neuregelungen in den verschiedenen Konzernkonstellationen (Vertragskonzern, isolierter Gewinnabführungsvertrag, faktischer Konzern) an Cash-Pool-Systemen teilnehmen dürfen. Dabei untersucht der Autor das Zusammenspiel der konzernrechtlichen Sonderregeln mit den kapitalerhaltungs- und kapitalaufbringungsrechtlichen Neuregelungen. Die Studie zeigt auf, dass primär die Geschäftsleiter des Mutterunternehmens verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass Cash Pooling entsprechend den unter der neuen Rechtslage geltenden Voraussetzungen praktiziert wird. Der Autor erörtert zudem, wie sich das neue Recht der Gesellschafterdarlehen auf die Praxis des Cash Pooling auswirkt.