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Die Ministererlaubnis ist in jüngerer Zeit aufgrund umstrittener Zusammenschlussverfahren - etwa E.ON/Ruhrgas oder Holtzbrinck/Berliner Verlag - heftig in die Diskussion geraten. Denn mit diesem Instrument kann der Bundeswirtschaftsminister einen wettbewerbsbeschränkenden Unternehmenszusammenschluss aus Gründen des Gemeinwohls genehmigen, obwohl er vom Bundeskartellamt untersagt worden ist. Dies stellt eine politische Ausnahmegenehmigung - eine Besonderheit im deutschen Wettbewerbsrecht - dar. Die vorliegende Arbeit untersucht die Erfahrungen, die seit Bestehen dieser Vorschrift in der Praxis gemacht worden sind. Darüber hinaus nimmt sie eine ordnungspolitische Bewertung für mögliche Reformvorschläge vor. Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob sich die Ministererlaubnis rückblickend in dieser Form im deutschen Kartellrecht bewährt hat oder ob eine Änderung oder gar Abschaffung zu empfehlen ist. Die konkreten Anwendungsfälle werden daraufhin untersucht, ob die Gemeinwohlgründe sich tatsächlich realisiert haben, ob sich Schwächen der Regelung gezeigt und ihre Kontrollmechanismen funktioniert haben.