Passt nicht? Macht nichts! Bei uns ist die Rückgabe innerhalb von 30 Tagen möglich
Mit einem Geschenkgutschein können Sie nichts falsch machen. Der Beschenkte kann sich im Tausch gegen einen Geschenkgutschein etwas aus unserem Sortiment aussuchen.
30 Tage für die Rückgabe der Ware
Das Werk beschäftigt sich mit der Frage, ob im Konzernverbund sanktionsbedrohte Verhaltensweisen innerhalb einer Gesellschaft auch anderen Konzerngliedern über den Vorwurf einer Aufsichtspflichtverletzung zugerechnet werden können. Dabei werden neben dem eigentlichen Tatbestand des Par. 130 OWiG die ergänzenden Vorschriften der Par.Par. 9 und 30 OWiG mit einbezogen.