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Diese Arbeit erörtert die Frage, inwieweit eine Erstreckung der Zuständigkeitsvorschriften der EuGVO auf Beklagte mit Wohnsitz in einem Drittstaat rechtlich geboten oder erstrebenswert ist. Ferner erfolgt eine Auslegung der durch den Kommissionsvorschlag KOM (2010) 748 endg. vorgeschlagenen besonderen Zuständigkeiten für Drittstaatensachverhalte, namentlich der Vermögenszuständigkeit und der Notzuständigkeit. Abschließend befasst sich das Buch mit der Notwendigkeit der Aufnahme solcher besonderen Gerichtsstände für Drittstaatenfälle in die EuGVO und enthält jeweils Formulierungsvorschläge. Die Arbeit verdeutlicht, dass eine Erstreckung der EuGVO auf Drittstaatensachverhalte aus juristischer Sicht zu begrüßen ist.