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Die diplomatische Vertretung der Europäischen Union ist bisher primärrechtlich nicht geregelt. Dennoch bestehen vielfältige Aktivitäten aus dem Bereich der diplomatischen Vertretung. Kirstin Karalus untersucht, ob diese Aktivitäten als diplomatische Vertretung eingestuft werden können. Sie arbeitet zunächst heraus, welche charakteristischen Merkmale überhaupt "diplomatische Vertretung" ausmachen. Anhand dieser analysiert sie die Kompetenzen und Institutionen der beteiligten Organe Kommission und Rat. Dabei zeigt sich, dass die so genannten auswärtigen Delegationen der Kommission durchaus als diplomatische Vertretung der Europäischen Union angesehen werden können. Abschließend stellt die Autorin dar, inwieweit die Bestimmungen des Vertrages von Lissabon, die die Einrichtung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes vorsehen, eine weitere Verbesserung der bestehenden Situation darstellen können.