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Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Prostitution als Erwerbstätigkeit dem Schutz des Grundrechts der Berufsfreiheit im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG unterliegt. Diese Frage wird nach eingehender Erörterung der in Rechtsprechung und Literatur üblicherweise zugrundegelegten Berufsdefinition, die mit Hilfe der Merkmale «Erlaubtsein» bzw. «fehlende Sozialschädlichkeit» regelmäßig die Prostitutionstätigkeit aus dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ausgrenzt, bejaht. Daß diese Definition zu einer unzulässigen Schutzbereichsbegrenzung und Freiheitsverkürzung führt, wird durch Bezugnahme auf die «materiellen» und «formellen» Grundrechtstheorien, darüber hinaus auch durch eine auf den allgemeinen juristischen Auslegungsmethoden basierende Schutzbereichsbestimmung deutlich. Abschließend wird geprüft, ob die bestehenden Gesetze, welche die Prostitutionstätigkeit betreffen und einschränken, verfassungsrechtlich gerechtfertigt sind. Als Ergebnis läßt sich festhalten, daß die Regelungen überwiegend als verfassungswidrig einzustufen sind.