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Die Ausstellung hat sich von einer reinen Zurschaustellung einzelner Kunstobjekte zu einer wichtigen Form des kreativen Ausdrucks aller möglichen Themenbereiche entwickelt. Im Mittelpunkt der Ausstellungsplanung steht heute nicht mehr nur das einzelne Exponat, sondern auch die Art und Weise, wie es innerhalb des Ausstellungsraumes präsentiert ist und in Beziehung zu anderen Exponaten tritt. Dadurch gewinnen die Leistungen der Ausstellungsmacher und Ausstellungsarchitekten an urheberrechtlicher Bedeutung. Die Arbeit widmet sich der Frage, ob eine Ausstellung als solche - unabhängig von der Qualität ihrer Exponate - als Sammelwerk (§ 4 UrhG) urheberrechtlich geschützt sein kann. Schutzgegenstand ist dabei die Auswahl und Anordnung der Exponate. Anhand von praktischen Beispielen werden Kriterien dargestellt, die nach Auffassung des Verfassers erforderlich sind, um einer Ausstellung als Sammelwerk urheberrechtlichen Schutz zu gewähren. Ferner untersucht der Verfasser die Frage, ob die übrigen, im Zusammenhang mit der Ausstellung erbrachten Einzelleistungen (z. B. Ausstellungsarchitektur, Ausstellungstexte, Ausstellungstitel und Ausstellungskatalog) Werke im Sinne des UrhG sein können.