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Die Anwendung von Arbeitsrecht auf geschäftsführende Organmitglieder ist bereits im nationalen Recht Gegenstand kontroverser Diskussionen. Weist das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Organmitglied einen Auslandsbezug auf, etwa durch den Sitz oder das Gründungsrecht der Gesellschaft, stellen sich ähnliche Fragen auf der Ebene des Internationalen Privatrechts. Hier zeigt sich, dass nicht jedem Sachverhalt von vornherein die deutsche Sichtweise einer strikten Trennung von arbeits-/dienstvertraglichem Anstellungs- und gesellschaftsrechtlichem Bestellungsverhältnis zugrunde gelegt werden kann. Ein Vergleich mit dem englischen und französischen Recht verdeutlicht die Notwendigkeit der Berücksichtigung anderer Rechtsordnungen. Neben allgemeinen kollisionsrechtlichen Aspekten werden bei der Untersuchung insbesondere die unionsrechtlichen Anforderungen an einen Individualarbeitsvertrag relevant.