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Die Verpflichtung zu einer Arbeitsleistung als Möglichkeit, begangenes Unrecht durch eine positive Leistung aktiv wiedergutzumachen, ist heute in der Jugendstrafrechtspflege - und de lege ferenda auch für das Erwachsenenstrafrecht - von zunehmender Bedeutung. Die vorliegende Untersuchung stellt die im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehende praktische Arbeit auf den Jugendanwaltschaften der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau dar. Im Zentrum stehen die Fragen, wer von den jugendlichen Tätern eine Arbeitsleistung erbringen muss und in welchem Verfahren sie verhängt und vollzogen wird. Anhand der Aktenführung und der Meinungsäusserungen der Jugendanwälte wird deren Praxis aufgezeigt und erläutert und auf kantonale Unterschiede hingewiesen.