Passt nicht? Macht nichts! Bei uns ist die Rückgabe innerhalb von 30 Tagen möglich
Mit einem Geschenkgutschein können Sie nichts falsch machen. Der Beschenkte kann sich im Tausch gegen einen Geschenkgutschein etwas aus unserem Sortiment aussuchen.
30 Tage für die Rückgabe der Ware
In den meisten Haftungstatbeständen stehen Haftungshöchstsummen in engem Zusammenhang mit dem erhöhten Gefahrenpotential. Ausgehend vom seerechtlichen Haftungsrecht nach dem Londoner Übereinkommen von 1976 und der Umsetzung im deutschen Recht (§§ 485 ff. HGB, §§ 305 a und 786 a ZPO) werden die beiden Haftungsbeschränkungsalternativen, nämlich die gegenständliche Beschränkung durch Fondserrichtung und die summenmäßige durch einseitige Willenserklärung, analysiert. Dabei wird schwerpunktmäßig die Frage erörtert, wer de lege ferenda und de lege lata bei verspäteter Gläubigeranmeldung nach Erschöpfung der Haftungssumme mit dem Risiko einer Überzahlung zu belasten ist.