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Die Studie geht von dem ursprünglichen Defizit umfassender Grundrechtsverbürgungen im Recht der Europäischen Gemeinschaft/Union aus. Dieses Manko konnte nur teilweise durch die grundrechtsfreundliche Judikatur des EuGH ausgeglichen werden. Eine neue Dimension wurde durch die - bis zum Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages allerdings unverbindliche - Europäische Grundrechtecharta vom 7. Dezember 2000 erschlossen, die heute den zentralen Wesensgehalt des europäischen Acquis auf dem Gebiet der Grundrechte verkörpert. Abschließend wird der institutionelle, d. h. gerichtliche, Grundrechtsschutz in der Europäischen Gemeinschaft/Union analysiert. Hierbei wird die These vertreten, dass das bestehende Rechtsschutzsystem mit nur geringfügigen Änderungen so angepasst werden kann, dass es wirksame Instrumente für Individualrügen von Grundrechtsverletzungen zur Verfügung stellt. Einer besonderen Unions-Grundrechtsbeschwerde bedarf es nicht.