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30 Tage für die Rückgabe der Ware
Schuldrechtliche Vereinbarungen zur ergänzenden Organisation einer Gesellschaft unterliegen - anders als der Gesellschaftsvertrag selbst - nicht der Handelsregisterpublizität. An diesen daher zumeist geheim gehaltenen Absprachen sind mehrere oder alle (GmbH-)Gesellschafter beteiligt. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen solcher "satzungsergänzenden Nebenverträge" sind noch nicht vollends geklärt. Für dieses aktuelle Thema des Gesellschaftsrechts entwickelt der Autor unter Einbeziehung des französischen und des schweizerischen Rechts, dem er interessante Aspekte entnimmt, einen überzeugenden Lösungsvorschlag. Demnach berechtigt insbesondere ein Verstoß gegen eine dieser Gesellschafterabsprachen nicht zur Anfechtung des entsprechenden Gesellschafterbeschlusses. Die Arbeit erörtert eingehend die Rechtsfragen um den satzungsergänzenden Nebenvertrag und ist insbesondere für alle mit gesellschaftsrechtlichen Fragen Befaßte bestimmt.