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Praktikumsbericht / -arbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Pädagogik - Familienerziehung, Note: 1,3, Technische Universität Chemnitz, Sprache: Deutsch, Abstract: Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst obliegende Pflicht gemäß Artikel 6 GG i.V. mit§1 SGB VIII. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Das Jugendamt hat die Aufgabe den Schutz eines jeden Kindes sicherzustellen, überdies muss es in diesem Zusammenhang seiner Kontrollfunktion nachgehen. Denn nicht alle Eltern sind in der Lage ihren Kindern ein harmonisches und angemessenes Leben sowie eine altersentsprechende Entwicklung und Förderung zu ermöglichen. Aus diesem Grund ist eine Fremdunterbringung für Minderjährige in bestimmten Fällen unausweichlich.§§Im Fall einer Fremdplatzierung durch das zuständige Jugendamt ist eine Unterbringung und Vermittlung in eine Pflegefamilie notwendig. Bei Pflegekindern sind die leiblichen Eltern nicht mehr imstande ihre Kinder angemessen zu erziehen und zu versorgen. Demnach bezeichnet man Pflegekinder als Mündel, die einen befristeten Zeitraum oder sogar auf Dauer bei einer anderen Familie leben, da ihre Eltern aufgrund von Drogenproblematiken, psychischen Krankheiten und familiärer Gewalt sowie Überforderung, Bildungsarmut oder Deprivation nicht in der Lage sind für eine adäquate Erziehung und Versorgung zu sorgen.