Passt nicht? Macht nichts! Bei uns ist die Rückgabe innerhalb von 30 Tagen möglich
Mit einem Geschenkgutschein können Sie nichts falsch machen. Der Beschenkte kann sich im Tausch gegen einen Geschenkgutschein etwas aus unserem Sortiment aussuchen.
30 Tage für die Rückgabe der Ware
Im Zuge des eröffneten Wettbewerbs der Rechtsordnungen müssen die Instanzgerichte noch häufiger als bisher die oft komplexen Regeln fremden Rechts korrekt und einheitlich zur Anwendung bringen. Auf Hilfestellung von Seiten des BGH hoffen sie insoweit vergeblich, denn nach § 545 Abs. 1 ZPO ist ihre Fremdrechtsanwendung irrevisibel. Dem BGH sind also die Hände gebunden: Weder kann er Anwendungsfehler beheben noch Leitlinien vorgeben. Doch gerade hierfür wird das Bedürfnis immer stärker, so dass sich mit Nachdruck die bisher unbeantwortete Frage stellt, ob die Irrevisibilität fremden Rechts überhaupt zu rechtfertigen ist oder nicht vielmehr als Verstoß gegen höherrangiges EG- und Verfassungsrecht überwunden werden kann.