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Die Arbeit befasst sich mit den Problemen der Strafbarkeit des Leiters einer russischen Kapitalgesellschaft mit Tätigkeitsschwerpunkt in Deutschland und des Geschäftsführers einer deutschen GmbH mit einem solchen in Russland nach deutschem Insolvenzstrafrecht. Die Untersuchung ergibt, dass sowohl der Zuzug russischer Gesellschaften nach Deutschland als auch der Wegzug deutscher Gesellschaften nach Russland (beides unter Beibehaltung ihrer heimatrechtlichen Rechtsform) bereits auf der Grundlage des geltenden Rechts möglich ist. Von dieser Basis ausgehend ist der Gegenstand dieser Arbeit, den insolvenzstrafrechtlichen Problemen in Beziehung zu Russland aus deutscher Sicht nachzugehen. Der Ausgangspunkt dieser Untersuchung ist also ein rein praktischer und betrifft das transnationale Insolvenzstrafrecht im Verhältnis zu Russland dergestalt, dass dem Begriff der "transnationalen Insolvenz" zwei selbständige strafrechtliche Anwendungsbereiche subsumiert werden: Es geht um die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts zum einen auf die "Inlandsinsolvenz von Auslandsgesellschaften" und zum anderen auf die "Auslandsinsolvenz von Inlandsgesellschaften".