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Der mer zum ersten Male in groBerem MaBstabe unternommene Ver such, das Recht der Borsen als bestimmter rechtlich geregelter Erschei nungen des Wu:tschaftslebens auf gescmchtlicher Grundlage systematisch darzustellen, mochte der Wissenschaft und auch der Praxis dienen. In einer langen Tatigkeit als Referent fiir Borsenangelegenheiten im Preu Bischen Ministerium fUr Handel und Gewerbe sowie als Staatskommissar bei der Berliner Borse habe ich es oft genug als einen Mangel empfunden, daB, soweit weser Materie uberhaupt Beachtung geschenkt wird, die Behandlung nicht selten die Kenntnis der geschichtlich gegebenen Eigen art des deutschen Borsenwesens und nicht minder der durch diese Eigen art so stark beeinfluBten Gestaltung del' Dinge im Leben vermissen laBt. Fiir eine konsequente, von bestimmten Auffassungen getragene staatliche Borsenpolitik, der das Borsengesetz einen so weiten Spielraum laBt, fehlte es deshalb an der notigen wissenschaftlichen Fundierung. Die Verwaltungspraxis muBte von Fall zu Fall ihren durch keine Recht sprechung kontrollierten Weg suchen. Man mag der Ansicht sero, daB der Versuch, den Mangel zu beheben, jetzt verspatet ist, dieses Buch also post festum erscheint. Ich bin anderer Meinung. Der borsenmaBige Warenhandel ist in seinen Funktionen zwar beeintrachtigt, aber kaum dauernd gefahrdet.