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30 Tage für die Rückgabe der Ware
Am 1.5.2015 tritt das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Es löst das Melderechtsrahmengesetz (MRRG), die Meldegesetze der Länder und die jeweiligen darauf basierenden Meldedatenübermittlungsverordnungen ab. Als zentraler Bestandteil des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (BGBl. I S. 1084) wird mit dem BMG das Melderecht in Konsequenz aus der Föderalismusreform I im Jahr 2006 grundsätzlich neu ausgerichtet und zukunftsfähig gemacht.§Das Werk gibt allen mit melderechtlichen Fragen Befassten einen schnellen Überblick über Hintergründe und Zusammenhänge der neuen Rechtslage und ermöglicht insbesondere durch eine synoptische Gegenüberstellung von BMG und MRRG eine schnelle Orientierung.