Passt nicht? Macht nichts! Bei uns ist die Rückgabe innerhalb von 30 Tagen möglich
Mit einem Geschenkgutschein können Sie nichts falsch machen. Der Beschenkte kann sich im Tausch gegen einen Geschenkgutschein etwas aus unserem Sortiment aussuchen.
30 Tage für die Rückgabe der Ware
Seit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.1.2002 stellt die Nacherfüllung einen wichtigen Rechtsbehelf des Kaufrechts dar. Nach §437 Nr. 1, 439 BGB steht dem Käufer gegen den Verkäufer im Fall der Mangelieferung ein Anspruch auf Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Ein Gleichartiger Anspruch auf Nacherfüllung findet sich in Art. 46 CISG. Den Gegenstand dieser Arbeit bilden Struktur, Wesen, Voraussetzungen, Inhalt und Umfang des Nacherfüllungsanspruchs des Käufers. Ein Rechtsvergleich zwischen den Regelungen des UN-Kaufrechts und dem deutschen Schuldrecht führt danach einen Erkenntnisgewinn.