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Obwohl in der Praxis von überragender Bedeutung, enthält das Strafprozessrecht keine konkreten Vorgaben zum Umgang mit einem Geständnis des Beschuldigten. Die Rechtsnatur des Geständnisses bestimmt Jens Andreas Sickor deshalb ausgehend von rechtshistorischen und rechtsvergleichenden Betrachtungen sowie unter Rückgriff auf die Prozessstruktur und das Beweisrecht der StPO. Zugleich unterzieht er den Umgang der Strafverfahrenspraxis mit dem Geständnis einer kritischen Betrachtung. Dazu zählen z.B. die Tauglichkeit des Geständnisses als "Wahrheitsgewinnungsmittel", die - auch durch Strafverfolgungsorgane gesetzten - Ursachen für Falschgeständnisse sowie die Legitimierbarkeit und die Gefahren der strafmildernden Berücksichtigung eines Geständnisses. Besonderes Augenmerk wird auf die Folgen des Verständigungsverfahrens (Paragraph 257c StPO) sowie auf die Bedeutung des Geständnisses in Kronzeugenregelungen gelegt.