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Am 13.07.2009 wurde das "3. Energieliberalisierungspaket" der EU nach monatelanger Verhandlungszeit erlassen. Die Grundlage hierfür bildete ein Legislativvorschlag der Europäischen Kommission vom September 2007, mit dem vor allem die bestehenden Entflechtungsvorschriften der Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen verschärft werden sollten. Durch die Einführung einer eigentumsrechtlichen Entflechtung (Ownership Unbundling) integrierter Energieversorgungsunternehmen sollte nachhaltiger Wettbewerb gesichert und ein diskriminierungsfreier Netzbetrieb gewährleistet werden. Dieses intensive Regulierungsinstrument war der Ansatzpunkt für vehemente Kritik auf mitgliedstaatlicher und europäischer Ebene. Das Ziel der Arbeit ist es, die Problematik der Einführung einer eigentumsrechtlichen Entflechtung im Energiebinnenmarkt - unter Einbeziehung des Gesetzgebungsprozesses - darzustellen. Aufbauend auf den geltenden Entflechtungsregelungen der Energieunternehmen soll die eigentumsrechtliche Entflechtung der Energiesektoren im Lichte ihrer Notwendigkeit, Erforderlichkeit sowie ihrer Grundrechtskonformität kritisch hinterfragt werden.