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Das Betriebsvermögen erfährt im Erbschaftsteuerrecht durch die Bewertungsvorschriften und die Regelungen der §13a, 19a und 28 ErbStG eine Sonderbehandlung. Die Autorin befaßt sich in der vorliegenden Arbeit mit dem Umfang und der Angemessenheit dieser Sonderbehandlung.§Der Umfang der durch die Bewertungsvorschriften bewirkten Sonderbehandlung wird ermittelt, indem die steuerlichen Bewertungsvorschriften mit der im Zivilrecht vorherrschenden Ertragswertmethode verglichen werden. Es wird untersucht, ob die Sonderbehandlung aufgrund der geringen Fungibilität des Betriebsvermögens, der Sozialbindung oder des erhöhten Unternehmerrisikos erforderlich ist. Dies wird i. E. verneint. Ein beachtenswertes Argument ist aber die latente Ertragsteuerbelastung.§Schließlich versucht die Autorin, die Sonderbehandlung des Betriebsvermögens mit dem öffentlichen Interesse an der Fortführung von Familienunternehmen zu rechtfertigen. Das geltende Recht ist insbesondere wegen der völlig ungleichen Verteilung der Entlastung problematisch.