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Ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straffällige sind 1990 als sogenannte Neue Ambulante Maßnahmen (NAM) in das Jugendgerichtsgesetz aufgenommen worden. Sie sind das Resultat, gemeinsam von Politik, Wissenschaft und Praxis getragener Bemühungen, effizienter auf Jugendkriminalität zu reagieren. Im Vordergrund stand dabei die Suche nach Alternativen zu den überwiegend repressiven traditionellen jugendgerichtlichen Sanktionen. Durch die NAM sollten deshalb einerseits die Möglichkeiten für mehr informelle Erledigungen (Diversion) geschaffen werden und andererseits, im formellen Bereich, Alternativen zu den stationären Sanktionen gefunden werden. Auf diese Weise sollten auch dem wiederholt straffällig gewordenen jungen Menschen noch Perspektiven und Chancen gegeben werden, anstatt ihm diese endgültig zu verbauen.§Im Gegensatz zu den freizeitentziehenden Sanktionen sollen die ambulanten sozialpädagogischen Maßnahmen somit die konkreten Lebenssituationen der straffällig gewordenen jungen Menschen fokussieren und bedarfsgerecht Unterstützungsleistungen anbieten. Auf der Grundlage individueller Diagnose sollen sozialpädagogische Förderangebote bereitgestellt werden. Demzufolge orientiert sich die Arbeit der NAM an dem Leitsatz Betreuen statt Einsperren .