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Die Juristische Fakultat der Universitiit Heidelberg hat die vorliegende Arbeit im Sommersemester 1990 als Dissertation angenommen. Die VerOf fentlichung konnte erst im Spatsommer 1991 in Angriff genommen werden. Bis dahin verfugbare hochstrichterliche Rechtsprechung und Neuauflagen sind noch berucksichtigt. Danken mochte ich vor aHem meinem akademischen Lehrer, Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Jochen Abr. Frowein. Seiner steten Forderung durch Rat, Tat und der Gewahrung von Freiraum verdanken Arbeit wie Autor viel. Auch den anderen Direktoren des Max-Planck-Instituts fUr auslandisches offentli ches Recht und Volkerrecht, Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Rudolf Bernhardt und Herrn Prof. Dr. Helmut Steinberger, gilt mein Dank, nicht zuletzt fur ihre Bereitschaft, die Arbeit in die Reihe der "Beitrage" des Instituts aufzuneh men. Viele freundschaftlich verbundene Kollegen und Gaste des Instituts haben die Entstehung der Arbeit begleitet. Genannt seien hier nur Matthias Hartwig, Olivier Jouanjan, Clemens Lerche, Dagmar Richter, Ute Sack sofsky und Ulrich Walker. Frau Dorothee Bender hat bei der Fertigstellung von Teilen des Manu skripts freundlich und sorgsam geholfen.