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Gegenstand der Abhandlung ist die Reformdiskussion und Gesetzgebung der Inzeststraftatbestände des §173 StGB, erstmals zusammenhängend dargestellt von 1870 bis zur Gegenwart. Der Autor zeichnet die Historie in der deutschen Strafgesetzgebung nachund kommt zu dem Ergebnis, dass die Argumente der Sittenwidrigkeit und des Moralschutzes kontinuierlich zur Begründung der Inzeststrafbarkeit herangezogen worden sind.