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Jede Verfassungsbeschwerde muss vor der Sachentscheidung angenommen werden. Während nach der gesetzlichen Konzeption des Annahmeverfahrens die Senate die Maßstäbe vorgeben und die Kammern auf den Nachvollzug beschränkt sind, erledigen sie in der Praxis den Löwenanteil. Genau an dieser Stelle setzt die Untersuchung an und nimmt beide Pole in den Blick. Im Mittelpunkt steht jedoch der Umgang der Kammern mit dem Tatbestandsmerkmal der bereits entschiedenen maßgeblichen verfassungsrechtlichen Frage. Es wird untersucht, ob sie in den jeweiligen Kammerbeschlüssen tatsächlich bereits entschieden war. Hierzu dienen die bisher entwickelten Auslegungskriterien in Literatur und Rechtsprechung, aber auch neue Ansätze. Dreh- und Angelpunkt sind die Senatsmaßstäbe: Werden sie überhaupt verwendet? Tragen sie die konkrete Entscheidung? Gibt es Bereiche, in denen das Netz der Maßstäbe enger oder weiter ist? Auf der Basis der bisher vorgestellten Entlastungsvorschläge und den Ergebnissen der Untersuchung wird ein eigener Vorschlag zur Ausgestaltung des Annahmeverfahrens präsentiert.