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Die Strafrechtspflege gilt als überlastet. Absprachen sind der Ausweg der Praxis, ihre Zulässigkeit ist aber stark umstritten. Ihre Zweckmäßigkeit wird hingegen kaum hinterfragt. Hier setzt die Arbeit unter Einbeziehung der ökonomischen Analyse des Rechts an. Aus der Perspektive eines Gesetzgebers werden Voraussetzungen und Grenzen von Absprachen als verfahrensökonomische Lösung des Schuldnachweisproblems im Strafverfahren untersucht. Als Grundlage dienen die Einordnung der Verfahrensökonomie in die Aufgaben und Ziele des Strafverfahrens und eine systematische Analyse der Ursachen der Überlastung der Strafrechtspflege, der sich daraus ergebenden Lösungsansätze sowie des Funktionsmechanismus von Absprachen. Ein Vorschlag zur gesetzlichen Regelung fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen.